Am 4.8.2009 wurde nach langer Leukämieerkrankung und Geschäftsaufgabe das VerbraucherinsoV eröffnet. Ich lebe mit meinem 15 jährigen Sohn und verdiene wenig unterhalb des Pfändungsfreibetrages von 1369 Euro (o.so ä.) für Mutter mit unterhaltspflichtigem Kind. Nun ist Taschengeld knapp und mein Großer möchte gern auf 100 Euro-Basis arbeiten gehen. Natürlich muss ich den Verdienst meines Sohnes beim Treuhänder anzeigen, aber wird dieses Geld angerechnet ? Kann man so kleine Beträge des unverschuldet mitbetroffenen Kindes schützen lassen ? Wenn uns das Geld schlussendlich wieder vom Treuhänder genommen wird ( oder Teilbeträge ), stellt sich die Frage, ob der Junge nicht besser für's Gymnasium lernen sollte und auf den Minijob verzichten ?
Können Sie mir diese Frage beantworten ?
Weiterhin möchte ich zu meiner Teilzeitstelle in Anstellung, zusätzlich freiberuflich arbeiten. Orientiert sich der Insolvenzverwalter/Treuhänder auch in diesem Fall am Nettoverdienst, also Arbeitgebernetto + Netto freiberuflicher Verdienst, oder orientiert sich dieser an den Bruttoeinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ? Da Betriebsausgaben anfallen werden, fürchte ich mich ein bisschen vorm Anfangen. Leider ziehe ich das gesamte Verfahren ohne anwaltliche Unterstützung durch und habe dies schon mehrfach bereut. Der Treuhänder verweigert jegliche Unterstützung, selbst wenn diese zum Vorteil für seine Gläubiger wäre.
Ich wäre Ihnen für kompetenten Rat sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Juliana