Zuverdienst meines Sohnes.

#1 von Juliana , 04.01.2010 23:00

Am 4.8.2009 wurde nach langer Leukämieerkrankung und Geschäftsaufgabe das VerbraucherinsoV eröffnet. Ich lebe mit meinem 15 jährigen Sohn und verdiene wenig unterhalb des Pfändungsfreibetrages von 1369 Euro (o.so ä.) für Mutter mit unterhaltspflichtigem Kind. Nun ist Taschengeld knapp und mein Großer möchte gern auf 100 Euro-Basis arbeiten gehen. Natürlich muss ich den Verdienst meines Sohnes beim Treuhänder anzeigen, aber wird dieses Geld angerechnet ? Kann man so kleine Beträge des unverschuldet mitbetroffenen Kindes schützen lassen ? Wenn uns das Geld schlussendlich wieder vom Treuhänder genommen wird ( oder Teilbeträge ), stellt sich die Frage, ob der Junge nicht besser für's Gymnasium lernen sollte und auf den Minijob verzichten ?
Können Sie mir diese Frage beantworten ?
Weiterhin möchte ich zu meiner Teilzeitstelle in Anstellung, zusätzlich freiberuflich arbeiten. Orientiert sich der Insolvenzverwalter/Treuhänder auch in diesem Fall am Nettoverdienst, also Arbeitgebernetto + Netto freiberuflicher Verdienst, oder orientiert sich dieser an den Bruttoeinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit ? Da Betriebsausgaben anfallen werden, fürchte ich mich ein bisschen vorm Anfangen. Leider ziehe ich das gesamte Verfahren ohne anwaltliche Unterstützung durch und habe dies schon mehrfach bereut. Der Treuhänder verweigert jegliche Unterstützung, selbst wenn diese zum Vorteil für seine Gläubiger wäre.
Ich wäre Ihnen für kompetenten Rat sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Juliana

Juliana  
Juliana
Beiträge:2
Registriert am: 04.01.2010

RE: Zuverdienst meines Sohnes.

#2 von HN , 05.01.2010 14:48

Liebe Juliana,

der Zuverdienst des Sohnes in der angegebenen Höhe spielt erst mal überhaupt keine Rolle. Anders wäre es, wenn er eine Lehre anfangen würde. Aber selbst dann bleiben Sie noch Unterhaltspflichtig und somit ist es nicht automatisch so, dass es Ihnen zum Nachteil gerät. Das Einkommen Ihres Sohnes ist ohnehin ausserhalb der Reichweite des Treuhänders.!!

Wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, dann kann man nur den Nettogewinn in Anrechnung bringen. Das heißt, dass Sie vom Brutto alle Aufwendungen abziehen dürfen (Telefon, Fahrtkosten, Bürokosten etc.) . Selbst die Steuern wären abzuziehen. Es macht Sinn, dass Sie im Vorfeld eine Hochrechnung über ihre Einkünfte machen sollten. (lassen Sie sich da von einem Steuerberater begleiten???)

Sollten Sie Hilfe im laufenden Verfahren benötigen, bin ich gerne bereit, diese bis zur Restschuldbefreiung zu gewährleisten. Die Beträge hierfür sind nicht besonders hoch und somit leistbar!! (mtl. € 25)

Mit besten Grüßen

Heiko Neumann


comeback, denn das Leben hat Vorfahrt..........

http://www.schuldnerberatung.de

HN  
HN
Beiträge:17
Registriert am: 10.09.2009

RE: Zuverdienst meines Sohnes.

#3 von Juliana , 05.01.2010 16:07

Vielen Dank für die prompte und sehr hilfreiche Antwort.
Zu Ihrer Frage, ja ein Freund ist Steuerberater und bearbeitet meine Sachen seit 2005 zu höchster Zufriedenheit und teils auch umsonst ( der Arme ), weil ihm meine schwere Krebserkrankung sehr an die Nieren ging.

Ich werde mir eine Betreuung überlegen, aber das Schlimmste scheint überstanden, nachdem ich nach Verfahrenseröffnung den Wahnsinn von Lastschriftrückgaben und Vertragskündigungen überstanden habe. Einige Zeit dachte ich zu verzweifeln, aber nun läuft alles in geregelten Bahnen, bis auf einzelne kleine Fragen, die sich immer wieder bei gelegentlichen Änderungen ergeben. Sofern ich intensivere Betreuung brauche, nehme ich Ihr Angebot gern an, aber wie Sie sich sicher denken können, versucht man bei meinem geringen Einkommen, wirklich JEDEN Euro zu sparen.

Es tut mir schon gut, wenn ich weiß, dass hier ein Austausch stattfindet, der mir ggf. in einer kleineren Sache hilft.

Nochmals 1000 Dank und freundliche Grüße
Juliana

Juliana  
Juliana
Beiträge:2
Registriert am: 04.01.2010

   

Wir brauchen mal eine Auskunft
PI anmeldung, Kontosperrung ,ein Konto