Schreiben von der Bausaparkasse

#1 von BigAndi , 27.01.2010 16:34

Hallo ,
Haben eine Kopie von unserer Bausparkasse bekommen. Original ging zum hiesigen Grundbuchamt.
Original Text:

als Grundbuchpfandrechtsgläubiger bitten wir um Zusendung eines vollständigen unbeglaubigten Grundbuchauszuges neuesten Datums.
Bedarf es für die Beantragung der Zwangsversteigerung der Ausstellung eines Zeugnisses gem. § 17 II TVG bitten wir, uns dieses ebenfalls zuzuschicken.

Können nun leider nicht so richtig dieses Schreiben deuten. Bisher sind alle Zahlungen erfogt. Nächste Woche wollen wir unseren Antrag
auf Verbraucherinsolvenz stellen und müssen somit auch alle Zahlungen einstellen.

Heißt dies nun wirklich, dass das Haus untern Hammer kommt?

Grüße BigAndi

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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#2 von HN , 01.02.2010 10:42

Hallo BigAndi,

das heißt noch nicht das das Haus unter den Hammer kommt. Da die Bausparkasse ja Sicherheiten hat (Grundschuldeintragung) kann die Zahlung an die Bausparkasse auch nach Insvolvenzeröffnung weiter gehen. Somit würde dort ja gar kein Rückstand entstehen. Allerdings wäre es gut, mit der Bausparkasse Kontakt aufzunehmen um diesen Punkt zu klären.

Sollte aber die Immobilie viel mehr Wert sein, als die Höhe der Grundschulden, dann hätte der Insolvenzverwalter ein Interesse an der Verwertung der Immobilie. In aller Regel wird die Immobilie aus der Masse freigestellt und kann gehalten werden..........

Soweit alles Klar geworden???

gruß

HN


comeback, denn das Leben hat Vorfahrt..........

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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#3 von rantanwolf , 01.02.2010 15:51

Was gab es den bisher für einen Schriftverkehr mit der Bausparkasse? Ist das Darlehen gekündigt ?


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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#4 von BigAndi , 01.02.2010 16:22

Hallo rantanwolf,

Erstmal vielen Dank für die sehr aussagekräftige Antwort. Damit haben wir erstmal nicht gerechnet. Eine Kündigung der beiden Darlehen gab es bisher nicht. Ein Kontakt unsererseits auch noch nicht. Hatten da einwenig Angst davor. Werden wir aber jetzt machen.

Da wir nicht im Zahlungsrückstand sind, kam trotzdem bei uns in der Lohnbuchhaltung ein Antrag auf Lohnabtretung. Wiso und Weshalb, weiß ich bisher nicht so genau.

Wir waren ja damals 3 Monate in einer anderen Kanzlei in Hamburg und da zahlten wir dies alles auf ein Anderkonto ein. Laut Aussage des Anwaltes

Herr B..........h, sollte auch von dieser Zahlung das Haus weiter bezahlt werden. Erst nach den Wechsel des Anwaltes, haben wir erfahren, dass dies nicht so war. Von diesen Anderkonto wurde nichts bezahlt nur nach der Kündigung des Mandats sein Lohn.

Wenn wir jetzt diese Woche unsere Anträge beim Amtsgericht einreichen, sollen wir trotzdem die Hausrate weiterzahlen oder erstmal abwarten?

Bei Nichtbezahlung wird uns schon wieder ganz schlecht. Anders herum gesehen, wäre es ja nach Deutschen Gesetz eine Gläubigerbevorzugung, oder?

Wir werden auf jeden Fall mit der Bausparkasse in Verbindung treten. Würden uns wieder über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen.



Mit freundlichen Grüßen aus Luckenwalde - BigAndi


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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#5 von rantanwolf , 09.02.2010 10:36

Hallo Andi,
entschuldige die späte Antwort.
Ich gehe davon aus, dass ein Zahlungsrückstand besteht, da die Zahlungen nicht an die Bausparkasse weitergeleitet worden sind.
Hattest Du dich schon mit der Bausparkasse in Verbindung gesetzt?
Hat die Bausparkasse die Lohnabtretung offengelegt? Wenn diese mit Sicherheiten durch Grundpfand bedient ist, ergibt sich aus dem Kreditvertrag regelmässig keine Lohnabtretung als Sicherheit. Bedient den dein AG diese Abtretung?

Solange kein Insolvenzverfahren besteht kannst Du bezahlen wen du möchtest.

Gruß
Wolf


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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#6 von BigAndi , 09.02.2010 17:20

Hallo rantanwolf,
Vielen Dank für Deine Antwort. Lese ich immer wieder gerne.
Mein AG, der sich in der Insolvenz befindet, bedient nicht die Abtretung seitens der BHW. Hatte am Wochenende mit meiner Frau zusammen ein Schreiben auf ganz höfliche Art und Weise für die Bausparkasse fertig gemacht. Hoffen ja, dass wir wenigstens eine Antwort bekommen.

Unsere Anträge auf Verbraucherinsolvenz werden wir Morgen einreichen. Werde dann leider wohl oder übel die Zahlungen erstmal einstellen müssen. Da bekomme ich richtig Bauchschmerzen.
Was heißt, Lohnabtretung offen legen? Es kam ein Schreiben seitens der Bausparkasse und deren Wunsch wurde nach Absprache nicht entsprochen. Es wäre dort ungefähr um 30,00€ gegangen. Mehr würde leider nicht gehen durch zwei unterhaltspflichtige Personen.

Sind ja nun gespannt, was passiert. Ganz wohl ist uns nicht. Aber schön, dass es dieses Forum mit einen Fachmann gibt. Ist Gold wert.

Grüße aus Luckenwalde - BigAndi und Familie

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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#7 von rantanwolf , 09.02.2010 19:16

Hallo Andi,
danke für das Lob.
So ganz versteh ich den Sachverhalt mit der BHW und dem AG immer noch nicht. Aber wenn ihr schon "Antragsreif" seit muss doch eine geeignete Person die Bescheinigung für den AEV unterschreiben.....was sagt diese den zu dem Sachverhalt???
Grüsse
Wolf


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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#8 von BigAndi , 10.02.2010 17:07

Hallo rantanwolf,

Solches Forum muss einfach gelobt werden. Ich finde es einfach toll und sehr informativ. Dumme Frage meinerseits, was heißt AEV ??
Wir haben unsere ganze Sache einen Fachanwalt in Berlin übergeben nachdem wir von einen Anwalt aus Hamburg abge.... wurden.

Grüße BigAndi und Familie

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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#9 von , 11.02.2010 08:45

Aussergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) dieser muss im vereinfachten Verfahren nach §305 InsO vor Antragstellung mit allen (bekannten) Gläubigern durchgeführt werden und von einer geeigneten Stelle, bzw. Person bestätigt werden
Falls Du selbstständig bist entfält dieser Schritt.
Alaaf
Wolf


RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#10 von BigAndi , 11.02.2010 16:45

Hallo ,
So in dieser Art habe ich mir das gedacht.Sollte hoffentlich Morgen bei den Anträgen dabei sein. Werde aber auf jeden Fall darauf achten.
Darf ich mal über den persöhnlichen Mailkonto schreiben??

Grüße und Danke

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RE: Schreiben von der Bausaparkasse

#11 von , 12.02.2010 11:26

Halt ich in diesem Fall auch für besser wenn Du mir das als PN schreibst


   

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