Dazu hääte ich auch eine Frage:
EINGEHUNGSBETRUG ????
Mal angenommen, 2007 geht jemand in die InsO, einer der Gläubiger (von Anfang an in der Liste) meldet sich 2011 (also mitten in der Wohlverhaltensperiode und nach Abschluss der InsO im Verfahren der Restschuldbefreiung) und beantragt die Restschuldbefreiung zu versagen, weil der Schuldner "angeblich" bei der Kreditvergabe falsche Angebane gemacht hat. Keine wirtschaftlich falschen Angaben, sondern bei einem Darlehn von Privat per Vertrag (jetzt nur Beispiele) ein Auto kaufen wolle (hat er nie behauptet - sagt jetzt aber der Gläubiger um sein Geld zu retten), und der Schuldner hätte ihm versprochen, dass er angeblich die geliehene Summe vorzeitig zurück gibt, weil er in Kürze eine Summe aus einer Versicherung erhält.
Kreditaufnahme war 2002, angebliches Versprechen der Rückzahlung 2003, 2005 wurde der Darlehnsvertrag durch den Gläubiger noch einmal umgeschuldet um Zinsen zu sparen, 2006 stellt der Schuldner die Zahlungen ein, geht 2007 in die InsO und 2011 fällt dem Gläubiger ein, dass er die Restschuldbefreiung versagt haben will wegen einer unerlaubten Handlung des Schuldners.
Das AG stellt daraufhin einen Beschluss aus und nennt einen Termin zur schriftlichen Prüfung.
Was sollte der Schuldner nun tun? Widerspruch ist klar, nur wie? Einfach schreiben, alles gelogen habe nichts getan, oder ausführlich begründen und erörtern wie der Kredit zu Stande kam?
Was passiert dann nach dem Widerspruch?