Restschuldbefreiung??

#1 von yabo , 24.02.2010 19:30

Hallo zusammen,
habe eine Frage die mir echt Bauchschmerzen bereitet.Habe eine Firma und wurde in die Pleite getrieben von guten Kunden mit tollen Zahlungsmoralen.Mein Insolvenzverwalter meinte ich sollte die Restschuldbefreiung beantragen, wurde aber letzten Monat zu einer Geldstrafe verdonnert wegen Betruges (konnte Material nicht mehr bezahlen)nun meine Frage:bekomme ich trotzdem noch die befreiung???? hatte mal gehört wenn man wegen Betruges verurteilt ist steht einem die Restschuldbefreiung nicht mehr zu stimmt das ??
vielen dank für eure antworten

gruss yabo


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RE: Restschuldbefreiung??

#2 von HN , 25.02.2010 11:10

Hallo Yabo,

die Forderung, für die der Eingehungsbetrug festgestellt wurde, ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die anderen Schulden würden durch die Restschuldbefreiung erledigt werden.

Allerdings gilt der Grundsatz: In den letzten 3 Jahren vor Antragstellung sollen keine falschen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht worden sein. Sprich -- bei einer falschen Steuererklärung oder "Erschleichung" von öffentlichen Geldern oder Krediten, kann eine RSB versagt werden.

mit besten Grüßen.......


comeback, denn das Leben hat Vorfahrt..........

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RE: Restschuldbefreiung??

#3 von , 19.05.2011 09:01

Dazu hääte ich auch eine Frage:

EINGEHUNGSBETRUG ????

Mal angenommen, 2007 geht jemand in die InsO, einer der Gläubiger (von Anfang an in der Liste) meldet sich 2011 (also mitten in der Wohlverhaltensperiode und nach Abschluss der InsO im Verfahren der Restschuldbefreiung) und beantragt die Restschuldbefreiung zu versagen, weil der Schuldner "angeblich" bei der Kreditvergabe falsche Angebane gemacht hat. Keine wirtschaftlich falschen Angaben, sondern bei einem Darlehn von Privat per Vertrag (jetzt nur Beispiele) ein Auto kaufen wolle (hat er nie behauptet - sagt jetzt aber der Gläubiger um sein Geld zu retten), und der Schuldner hätte ihm versprochen, dass er angeblich die geliehene Summe vorzeitig zurück gibt, weil er in Kürze eine Summe aus einer Versicherung erhält.

Kreditaufnahme war 2002, angebliches Versprechen der Rückzahlung 2003, 2005 wurde der Darlehnsvertrag durch den Gläubiger noch einmal umgeschuldet um Zinsen zu sparen, 2006 stellt der Schuldner die Zahlungen ein, geht 2007 in die InsO und 2011 fällt dem Gläubiger ein, dass er die Restschuldbefreiung versagt haben will wegen einer unerlaubten Handlung des Schuldners.

Das AG stellt daraufhin einen Beschluss aus und nennt einen Termin zur schriftlichen Prüfung.

Was sollte der Schuldner nun tun? Widerspruch ist klar, nur wie? Einfach schreiben, alles gelogen habe nichts getan, oder ausführlich begründen und erörtern wie der Kredit zu Stande kam?
Was passiert dann nach dem Widerspruch?


RE: Restschuldbefreiung??

#4 von rantanwolf , 19.05.2011 13:53

Hallo,
hier hilft nur die genaue Kenntnis des Sachverhaltes.
Grundsätzlich sollte der Widerspruch genau und gut begründet werden. Ein Hinweis gegen fehlerhafte Angaben ist sicherlich die im letzten Kreditvertrag geregelten Rückzahlungsmodalitäten. Ein Indiz ist die Zahlung vom ca 8-12 Raten des Kredites vor Zahlungseinstellung.
Sollte die vorzeitige Rückführung vereinbart worden sein, muss begründet werden können warum diese nicht funktioniert hat. Beispielsweise die Versicherung hat nicht geleistet oder der Betrag ist gepfändet worden.

Grüße
Rantanwolf


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