Auslandsaufenthalt

#1 von didigermany , 20.01.2011 18:38

Hatte das Pech in 2001 EV ablegen zu muessen. Es besteht ein Titel fuer eine Bank. Bin in 2002 nach GB gezogen und lebe seit dem dort. In GB ist eine Schuldnerbefreiung nach 1 Jahr gegeben. Wie sieht es da mit dem Titel aus der ja ueblicherweise 30 Jahre besteht? Gilt diese Schuldbefreiung dann auch fuer Deutschland?

didigermany

RE: Auslandsaufenthalt

#2 von , 21.01.2011 08:52

Hallo Didigermany,

ja, eine EU-Insolvenz mit Restschuldbefreiung gilt auch gegen Forderungen aus anderen EU-Ländern.
Wenn der ständige Aufenthalt in England und ein dortiger Arbeitsplatz in England gegeben ist, kann dort ein Verfahren eröffnet werden.


Grüße
Wolf


RE: Auslandsaufenthalt

#3 von didigermany , 22.01.2011 16:43

Hallo Wolf,
vielen Dank fuer die mail. Ich arbeite nicht mehr, ist das ein Hindernis? Kennst Du Dich sonst noch aus ueber das Procedere in GB?

didigermany  
didigermany
Beiträge:1
Registriert am: 20.01.2011

RE: Auslandsaufenthalt

#4 von rantanwolf , 24.01.2011 20:50

Hallo Didigermany,

ich bin Spezialist für deutsches Insolvenzrecht, daher kann ich keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Was aber für eine EU-Insolvenz spricht ist dein langer Aufenthalt in England und deine dortige Anmeldung. Da die britischen Behörden aber für einen EU-Ausländer strenge Richtlinien anwenden, gehe ich davon aus, dass ein Arbeitsplatz Pflicht ist.
Genau kann das nur ein englischer Anwalt entscheiden.
Was spricht gegen eine Vergleichslösung mit den deutschen Gläubigern??

Grüße
Wolf


rantanwolf  
rantanwolf
Beiträge:76
Registriert am: 07.09.2009

   

schuleprojetkt: schulden?
Eillt sehr!!! Wer kann mir helfen???