Neuer Lebensgefährte mit Schulden

#1 von grisu , 18.07.2011 22:46

Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich durch meinen neuen Partner, mit dem ich jetzt seit 10 Monaten zusammen bin, erstmalig mit richtigen Schulden und den Konsequenzen dadurch in Kontakt gekommen bin. Er hat ca. 15 verschiedene Gläubiger, Gesamtforderung ca. € 35000,-, und bereits Lohnpfändung und lebt so schon einige Jahre mehr schlecht als recht aber ohne Aussicht auf ein Ende. Für mich ist so eine Situation völlig neu und unvorstellbar.

Er ist ein herzensguter Mensch und immer hilfsbereit, darum will ich ihm helfen und bin mit ihm bei der Schuldenberatung gewesen. Mir ist seither klar, es wird ihm wohl nichts anderes als die Insolvenz bleiben, sonst zahlt er in 20 Jahren als Rentner noch die Zinsen ab. Ich denke, da er erst 41 Jahre ist, kann er nach der Inso endlich sorgenfrei leben. Ihm fällt diese Einsicht noch sehr schwer, und er kann sich bisher nicht entscheiden. Ich möchte ihn aber auch nicht zur Inso drängen. Aber so wie es jetzt läuft, ist das auf Dauer für mich kein Zustand.

Um Ausgaben zu senken, wäre naheliegend, das wir zusammen ziehen. Das wollte ich aber noch nicht überstürzen, weil mir auch lieber wäre, seine Situation ist weitestgehend geregelt. Wenn er aber in die Inso geht und wir dann erst eine Wohnung zusammen nehmen, würde lt. Schuldenberaterin die Kaution seiner Wohnung vom Treuhänder eingefordert. Dann müsste ich die Kaution alleine stellen. Ist das so zu verstehen? Wie ist es dann überhaupt mit meinen Möbeln usw. Muss ich alles mit Rechnungen belegen, und was wenn ich die nicht mehr habe.

Er wohnt noch in der 4 Zimmer Wohnung (Miete € 570,- warm, Kaution € 1000,-) die er mit seiner Frau bewohnte, kommt für mich daher nicht in Frage, das ich dort einziehe. Oder ist es generell ratsamer, das er sich lieber eine eigene Wohnung sucht? Viel einsparen lässt sich dadurch ja leider nicht.

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, was der bessere Weg ist. Mir graut nicht so sehr vor der Inso, denn jetzt bleibt auch nicht viel mehr Geld übrig, die Zeit geht auch vorbei und gemeinsam schafft man es vielleicht leichter. Aber bevor hier wieder was schief läuft, wollte ich doch mal andere Meinungen hören. Er hatte nämlich vor drei Monaten von seinem Vater das alte Auto geschenkt bekommen, wert ca. € 5000,-. Sein Vater hat zwar den FZ-Brief behalten damit es nicht verkauft werden kann (würde mein Freund nie machen, ist total happy endlich ein gescheites Auto zu haben) aber es wurde auf seinen Sohn zugelassen. Jetzt in die Inso und das Auto ist futsch, da es nunmal ein Vermögen darstellt.

Viel zu lesen, ich hoffe es hat jemand einen guten Rat.
Danke schonmal

grisu  
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RE: Neuer Lebensgefährte mit Schulden

#2 von rantanwolf , 24.07.2011 17:59

Hallo Grisu,
Ihr habt euch doch schon gut informiert.
Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf Freigabe der Kaution nach § 36 i.V.m. § 765a ZPO, dies ist jeddoch umstritten und wird nicht von jedem Insolvenzgericht mitgetragen. Es gibt dazu auch einige Fachaufsätze und Entscheidung, grundsätzlich sehe ich die Kaution als Masse zugehörig, sie steht also nicht für eine neue Kaution zur Verfügung.
Allerdings seit Ihr noch nicht im Insolvenzverfahren, somit gibt es weder Insolvenzmasse, noch Insolvenzverwalter.....

Ich habe nicht verstanden, auf wenn ist das Fahrzeug angemeldet....Ist es Ihr Lebensgefährte, gehört das Fahrzeug zur Insolvenzmasse. Fraglich könnte sein, ob der Vater ein Absonderungsrecht hat, da er den Frzg-Brief behalten hat. Gibt es etwas schriftliches? Bestimmt wurde von den Beteiligten genau das gewollt, oder ? ;)

Wie weit ist die Arbeitstelle vom Wohnort entfernt? Wird Unterhalt bezahlt? Wieviel wird gepfändet??

Grüße
Wolf


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RE: Neuer Lebensgefährte mit Schulden

#3 von Grisu , 27.07.2011 18:07

Hallo,
Danke erstmal für die Antwort.
Na dann, Kaution Ade (bin zum gemeinsamen Hausstand noch nicht bereit)
Was ist ein Absonderungsrecht. Das Auto wurde auf meinen Freund zugelassen, leider, Da hat keiner Mitgedacht, bzw. die Inso war da noch nicht angesagt. Termin beim Schuldenberater war erst danach.
Was müsste denn genau schriftlich festgehalten sein. Und muss das Notariell sein?
Gruß
Grisu

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RE: Neuer Lebensgefährte mit Schulden

#4 von rantanwolf , 27.07.2011 20:11

Hallo
ein Absonderungsrecht ist die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts.
D.h. der Vater könnte beispielsweise Eigentumsvorbehalte vereinbart haben....

Grüße
Wolf


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