Spritgeld übersteigt die Pfändungsgrenze

#1 von Benni007 , 06.08.2011 14:38

Hallo ich werde demnächst meine Arbeit weckseln und ich habe vollgendes problem!
Meine neue Arbeit währ ungefär 50 km von mir zu haus entfernt,und das gehalt würde ungefär bei 1200 liegen.Ich habe ein Pfändungsfreies konto.Der frei betrag liegt glaub ich bei 980 oder so.das ich an die restlichen 220€ nicht herran komm,weiß ich selbst.
Aber mein größtes problem ist,das ich 300€ ungefähr von der Firma an Spritgeld bekomm.
DIese 300€ brauch ich ansonsten bringt es mir nix,dort zu arbeiten.weil sonst mich der Sprit auffressen tut.
So jetzt zur meiner frage.Da ich ein P-konto hab,bekomm ich trotzdem das Spritgeld oder bleibt es bei der bank?

Benni007

RE: Spritgeld übersteigt die Pfändungsgrenze

#2 von rantanwolf , 06.08.2011 15:56

Hallo,

zu ersteinmal zu Ihrem jetztigen Gehalt die Pfändungsfreigrenzen haben sich zum 01.07.2011 geändert. Der Freibetrag beträgt nung 1.030 €, pfändbar bei 1.200 Lohn ca. € 120..
Befinden Sie sich im Insolvenzverfahren?
Wie wird den das "Spritgeld" auf dem Lohnzettel ausgewiesen?? Nach neuester Rechtsprechung sind mit den Freibeträgen ein Arbeitsweg bis zu 30 km abgedeckt. Wenn darüber hinaus gefahren werden muss kann ein Zuschlag gewährt werden. Die Berechnung wäre bei Ihnen 20 Km X 2 X 21 Arbeitstage = 820 km X ca. 9 Liter auf 100 km Sprit = 73,8 X 1,45 Sprit = 107,10 € erweiterter Freibetrag....

Wenn Sie sich nicht im Insolvenzverfahren befinden wäre es gut eine Einigung mit dem Gläubiger vor der Arbeitsaufnahme zu versuchen.

Ich hoffe es hat etwas geholfen.

Grüße
Wolf


rantanwolf  
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RE: Spritgeld übersteigt die Pfändungsgrenze

#3 von , 06.08.2011 16:06

Hallo erstmal danke für ihre Antwort.
In Insolvenzverfahren befinde ich mich nicht.
Jap Spritgeld steht auf den Lohnzettel drauf.
Wo kann ich eine höher stufung beantragen?beim Amtsgericht?


RE: Spritgeld übersteigt die Pfändungsgrenze

#4 von rantanwolf , 06.08.2011 16:56

Nein, beim zuständingen Vollstreckungsgericht.
Worum geht es eigentlich? Gepfändetes Konto oder gepfändeten Lohn?


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