Hallo VfBToni,
zwangsmaßnahmen sind während des Insolvenzverfahren verboten, dazu gehören auch Kontopfändungen.
In der Praxis passiert es aber gerade bei neuen Gläubigern, dass die Bank mögliche Pfändungen doch ausführt.
Ich würde bei der Bank nachfragen, ob eine laufende Pfändung (auch aus dem insolvenzbetroffenen Zeitraum) vorliegt und ob die Bank bedient oder nicht.
Wenn keine vorliegt oder nicht bedient wird und auch keine neuen Gläubiger im Anmarsch sind brauchst Du dir das teuere Pfändungsschutzkonto nicht anschaffen.
Grüße
Wolf