Pfändung/abtretung

#1 von vfbtoni , 07.09.2011 11:15

Hallo,ich bin seid letzten jahr juli 2010 privatinsolvenz,und seid diesen datum wird mir jeden monat diesen pfändung/abtretung vom lohn abgebucht,und das geht noch bis nächstes jahr juli 2012.Was passiert danach?Muss ich die Gerichtskosten übernehmen ca.1500€,mann hat zu mir gesagt monatlich zwischen 109-119€.....
-mein auto ist schon 13 jahre alt und wert von 1500€,das nächste auto wie viel wert darf er haben?
-geld vom freund leihen,geht das?
-vom geliehenes geld auto kaufen?
-kfz versicherung auf mein namen ?


Danke im vorraus....................

vfbtoni

RE: Pfändung/abtretung

#2 von rantanwolf , 07.09.2011 13:55

Hallo vbtoni,

das Insolvenzverfahren, bzw. die Wohlverhaltenszeit dauert 72 Monate (6 Jahre). Der Schufavermerk des Insolvenzverfahrens ist noch 3 Jahre länger eingetragen.
Die ersten beiden Jahre (-bis Juli 2012) bekommt derjenige Gläubiger den pfändbaren Betrag mit der ältesten Abtretungserklärung, dannach (bis Juli 2016) fließen die pfändbaren Beträge an den Treuhänder/Insolvenzverwalter. Damit werden zuerst die Verfahrenskosten gezahlt und der Rest (soweit dieser vorhanden sein wird) geht an die Gläubiger als Verteilungsmasse.

Dies sollte Ihnen aber von Ihrer Schuldnerberatung spätestens bei der Antragstellung erklärt worden sein, da dies wichtige Informationen für Sie sind?? Wer hat den den Inslvenzantrag gestellt?? Anwalt, caritative oder städtiche Schuldnerberatung??)

Wenn Sie sich ein Auto kaufen, könnte der Insolvenzverwalter dies als Neuerwerb von Vermögen zur Masse ziehen. Sie können diesen aber gerne darauf ansprechen, ob er Einwände hat, wenn Sie sich ein (angemessenes) Fahrzeug durch einen Dritten finanzieren lassen.
Wenn der Wagen auf den Dritten angemeldet wird, ggf. als Sicherheit das Sie die neuen Raten auch leisten, ist das Fahrzeug nicht Ihr Eigentum und der Insolvenzverwalter braucht nicht informiert zu werden. Die Versicherung kann auf Ihren Namen laufen.

Grüße
Rantanwolf


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RE: Pfändung/abtretung

#3 von vfbtoni , 08.09.2011 09:41

Danke ratanwolf..........sie haben es sehr gut formuliert,danke...........aber trotzdem sind mir hier einiges unklar,das bis juli 2012 ist mir klar .Aber was danach passiert ist mir unklar.Was sind das für beträge die die mir danach abbuchen bis 2016.Können sie mir ein Beispiel geben. Die Antragstellung habe ich bei der städtiche Schuldnerberatung gemacht.Also nochmal ich kann mir das Geld vom Freund leihen und ein Auto kaufen,Wie ist es mit den alten Auto kann ich es verkaufen?Kann ich das Geld behalten oder muß ich es abgeben?



Gruß vfbtoni

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RE: Pfändung/abtretung

#4 von rantanwolf , 08.09.2011 10:53

Hallo,
die Pfändungshöhe wird weiterhin durch die in § 850 cZPO festgelegten Kriterien bestimmt, allgemein bekannt als "Pfändungstabelle", auf Deutsch: Pfändungshöhe bleibt gleich....Warum sollte diese sich auch ändern?

Wenn der alte Wagen freigegeben worden ist, dürfe Sie sich aus dem Erlös und gegebenenenfalls aus angespartem Geld ein neues Fahrzeug kaufen. Sie sollten aber tunlichst eine Drittfinanzierung schriftlich festhalten, bedienen und das Fahrzeug Sicherungsübereignen....

Trotzdem würde ich die Verwalterkanzlei darauf ansprechen. Was sagt den Ihre städtische Schuldnerberatung zu der Problematik???

Grüße
Rantanwolf


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RE: Pfändung/abtretung

#5 von vfbtoni , 08.09.2011 11:12

Hallo,
Was sagt den Ihre städtische Schuldnerberatung,was soll er sagen nichts....Ich habe mehrmals angerufen,sms geschickt und Email gesendet.Ich weiss es nicht warum?Ich habe noch ein DHPG Rechtsanwalt bekommen,mit denen habe ich die gleichen Fragen gestellt wie ihnen,habe nur eine Antwort bekommen,das Auto darf nur bis 1500€ wert haben,Für den Preis kann ich ja nur ein Mopet kaufen.....Mein Schwager aus Serbien,möchte mein Wagen haben und denn mitnehmen,darf ich das? und danach abmelden?und mir ein anderen wagen zulegen ?Sie helfen mir gern,Danke im voraus....

vfbtoni  
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RE: Pfändung/abtretung

#6 von rantanwolf , 09.09.2011 18:25

Hallo,
ja, wenn der "neue" Wagen wertgleich zum alten ist, bzw. 1.500 € Kaufpreis nicht übersteigt.


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RE: Pfändung/abtretung

#7 von vfbtoni , 04.12.2011 10:52

Hallo rantanwolf ,ich habe da mal wieder ein paar fragen an sie.wenn ich eine abfindung z.b. bekommen muss ich der gläubiger bescheid geben,oder wenn ich ein firmen wechsel mache.muss ich den neuen arbeitgeber sagen das ich privatinsolvenz bin.habe ich da eine chance neu anzufangen,oder sagen die zu mir oooo,sie sind privatinsolvenz????und noch ne frage ich habe jetzt die betriebskostenabrechnung bekommen da muß ich 390€ nachzahlen,kann ich denen sagen ich kann das geld nicht bezahlen?weil ich privatinsolvenz bin,die wissen es nicht?

mit freundlichen grüßen vfbtoni..............

vfbtoni

RE: Pfändung/abtretung

#8 von rantanwolf , 04.12.2011 14:42

Hallo Vfbtoni,
also zur Betriebskostenabrechnung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die Abrechnung 2010 handelt, im Juli 2010 ist deine Insolvenz eröffnet worden. Alle Forderungen gegen dich die vor diesem Datum liegen darfst Du nicht mehr bezahlen, alle die "in" der Insolvenz neu entstanden sind mußt Du bezahlen. Normalerweise wird der Vermieter über die Insolvenz informiert, wenn eine Kaution geleistet worden ist, somit dürfte die Verwaltung Bescheid wissen.
Teile die Rechnung durch 12 (Monate) und multipkiziere dann wieder mal 5(Rest-Monate 2010) dann solltest Du auf 162,50 € kommen, diese sind durch dich an die Verwaltung zu leisten. Die Rechnung gibst du an deinen Treuhänder mit dem Hinweis, das 5 Monate bezahlt wurden. Der Verwaltung schickst du den Eröffnungsbeschluss mit dem Hinweis, dass Du nur die Nach - Insolvenzlichen Forderungen bezahlen darfst.

Bei einer neuen Stelle musst Du nicht angeben, dass Du ein Insolvenzverfahren laufen hast. Ich würde dir es aber raten, weil der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge abführen muss. Normalerweise ist das kein Problem. Dem Treuhänder musst Du sofort von deiner neuen Stelle, bzw. neuen Adress informieren, sonst kommst Du deiner Mitwirkungspflicht nicht nach.

Eine Abfindung würde ich während der Insolvenz nach Möglichkeit vermeiden, weil diese nur zu Bruchteilen und nur auf Antrag bei dir verbleibt, der Rest geht zum Insolvenzverwalter.

Grüße
Wolf


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RE: Betriebskosten nachzahlung

#9 von , 05.12.2011 18:06

Hallo rantanwolf,
ich habe heute mit meiner inso rechtsanwältin geredet,und ihr das geschildert mit der betriebsabrechnung,und sie sagte zu mir ich muß es selber zahlen oder fragen den vermieter ob ich das in raten zahlen kann......die kaution von der wohnung,das kann ich sehen per onlin banking,und die summe steht auf mein konto.....



grüße vfbtoni


RE: Betriebskosten nachzahlung

#10 von rantanwolf , 05.12.2011 19:11

Hallo vfbToni,
wenn Du es so machen möchtest, kannst Du es auch so lösen

Grüße
Wolf


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RE: Betriebskosten nachzahlung

#11 von , 05.12.2011 20:17

Hallo rantanwolf,
was raten sie mir denn....helfen sie mir..ich habe ihn geschildert,die inso rechtsanwältin sagte zu mir ich soll es bezahlen(betriebskosten abrechnung)....

gruß vfbtoni


RE: Betriebskosten nachzahlung

#12 von rantanwolf , 06.12.2011 07:25

Hallo VfbToni,
mit InsoAnwältin meinst Du wohl die Insolvenzverwalterin oder ist es "nur" die Sachbearbeiterin" mit der Du redest?
Siehe Oben, überweise den Anteiligen Betrag der vor der Inso liegt und verweigere den Rest mit Hinweis Inso.

Grüße
Wolf


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RE: Betriebskosten nachzahlung

#13 von , 06.12.2011 15:40

Hallo rantanwolf,
ja das ist meine Insolvenzverwalterin.Die Betriebskostenabrechnung die habe ich jetzt am Samstag bekommen von der hausverwaltung.("in" der Insolvenz neu entstanden sind mußt Du bezahlen) also das heisst ich muss die zahlen.

gruß vfbtoni


RE: Betriebskosten nachzahlung

#14 von rantanwolf , 06.12.2011 17:26

siehe Thread 8


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pfändungskonto

#15 von , 25.12.2011 00:26

Hallo Rantanwolf..........
Muß ich eigentlich ein pfändungskonto einrichten,bei mir wird ja an der verdienstabrechnung diese abtretung abgebucht.ich habe die insolvenz seid juni 2010.Dezember 2010 läuft ja über gericht.also bin ich dezember 2016 privatinsolvenz........



Mit freundlichen Grüßen
vfbtoni


   

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