Hallo Vfbtoni,
also zur Betriebskostenabrechnung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um die Abrechnung 2010 handelt, im Juli 2010 ist deine Insolvenz eröffnet worden. Alle Forderungen gegen dich die vor diesem Datum liegen darfst Du nicht mehr bezahlen, alle die "in" der Insolvenz neu entstanden sind mußt Du bezahlen. Normalerweise wird der Vermieter über die Insolvenz informiert, wenn eine Kaution geleistet worden ist, somit dürfte die Verwaltung Bescheid wissen.
Teile die Rechnung durch 12 (Monate) und multipkiziere dann wieder mal 5(Rest-Monate 2010) dann solltest Du auf 162,50 € kommen, diese sind durch dich an die Verwaltung zu leisten. Die Rechnung gibst du an deinen Treuhänder mit dem Hinweis, das 5 Monate bezahlt wurden. Der Verwaltung schickst du den Eröffnungsbeschluss mit dem Hinweis, dass Du nur die Nach - Insolvenzlichen Forderungen bezahlen darfst.
Bei einer neuen Stelle musst Du nicht angeben, dass Du ein Insolvenzverfahren laufen hast. Ich würde dir es aber raten, weil der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge abführen muss. Normalerweise ist das kein Problem. Dem Treuhänder musst Du sofort von deiner neuen Stelle, bzw. neuen Adress informieren, sonst kommst Du deiner Mitwirkungspflicht nicht nach.
Eine Abfindung würde ich während der Insolvenz nach Möglichkeit vermeiden, weil diese nur zu Bruchteilen und nur auf Antrag bei dir verbleibt, der Rest geht zum Insolvenzverwalter.
Grüße
Wolf