Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#1 von klausguenter , 03.11.2011 21:47

Hallo zusammen,

ich möchte als Selbständiger eine Altersvorsorge beginnen, und bin somit auf das Thema Rürup gestossen.

An vielen Stellen (so auch von meinem Sparkassenberater) wird behauptet, die Rürup-Altersvorsorge sei pfändungs- und Insolvenzsicher.
Beispielsweise auf dieser Webseite wird dies unter "Die wichtigsten Vorteile" im vorletzten Punkt klar behauptet:
http://www.huk.de/produkte/lebensversicherung-rentenversicherung/ruerup-rente.jsp

Allerdings wird in diesem Focus-Artikel behauptet, dass die Rüruprente eben NICHT pfändungssicher ist:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/privatrente/altersvorsorge-die-maer-von-der-sicheren-ruerup-rente_aid_501378.html

Was stimmt denn nun? Wer kann mir das verbindlich beantworten?
Ein staatlich anerkannter Schuldnerberater? Mein Steuerberater? Ein Fach-Anwalt für Insolvenzrecht?

Einem Focus-Artikel traue ich natürlich nicht - und meinem Sparkassenberater selbstverständlich auch nicht... ;-)

Wäre also für qualifizierte Hilfe sehr dankbar!

Danke und Gruß,
KlausGuenter

klausguenter  
klausguenter
Beiträge:2
Registriert am: 03.11.2011

RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#2 von Heiko , 04.11.2011 10:09

ich verweise auf Wikipedia und die Angaben des § 851 c

§ 851c Pfändungsschutz bei Altersrenten
(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn
1.die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
2.über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3.die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4.die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.
(2) Um dem Schuldner den Aufbau einer angemessenen Alterssicherung zu ermöglichen, kann er unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze, nach seinem Lebensalter gestaffelt, jährlich einen bestimmten Betrag unpfändbar auf der Grundlage eines in Absatz 1 bezeichneten Vertrags bis zu einer Gesamtsumme von 238.000 Euro ansammeln. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2.000 Euro, vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4.000 Euro, vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4.500 Euro, vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6.000 Euro, vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8.000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 9.000 Euro jährlich ansammeln. Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar. Satz 3 gilt nicht für den Teil des Rückkaufwerts, der den dreifachen Wert des in Satz 1 genannten Betrags übersteigt.
(3) § 850e Nr. 2 und 2a gilt entsprechend.

Du kannst aber davon ausgehen, dass sobald eine Versicherung vorzeitig auflösbar ist, seitens des Insolvenzverwalters der Versuch unternommen wird, dies zu tun. Die Versicherung müsste sich also in den oben beschriebenen Grenzen bewegen.

Heiko

RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#3 von , 01.01.2012 19:52

Hi,

ich hatte mich auch ein wenig zu einer Rürup-Vorsorge informiert und mein aktueller Stand ist, dass die Rürup-Rente [URL=http://www.ihre-ruerup-rente.de/faqs.php?which=2]sicher[/URL] vor Pfändungen ist. Nun lese ich aber an manchen Stellen so wie hier von einer Möglichkeit der Pfändung. Mit Gesetzestexten habe ich zugegebenermaßen so meine Schwierigkeiten. Deshalb wollte ich hier nun nochmal fragen, ob die Pfändbarkeit nur eine Möglichkeit der Vertragsgestaltung darstellt oder ob es auf eine solche letztlich immer hinausläuft, wenn man einen Rürup-Vertrag abschließt?

Vielen Dank


RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#4 von Comeback , 05.01.2012 17:57

Guten Tag,

die Pfändbarkeit ist sicherlich keien Frage der Vertragsgestaltung. Leztlich geht es um die Frage einer angemessenen Altersvorsorge, die als unpfändbar gelten soll. Wenn Sie also einen normalen einfachen Rürüp-Rentensparvertrag machen, der letztlich auch nicht vorzeitig auszahlbar ist, dann mache ich mir wegen der Pfändbarkeit keine Sorgen. Sollten Sie aber vor 2 Jahren 100.000,- in den Sparvertrag versenkt haben, dann glaube ich an die vorzeitige Auflösung durch den Insolvenzverwalter! Sollte der Vertrag beispielsweise über mtl. 500,- lauten, aber vorzeitig auflösbar und auszahlbar sein, dann befürchte ich ebenfalls eine vorzeitige Auflösung durch den Insolvenzverwalter.

Ich habe bislang keine Information gesehen, in der gehauen und gestochen steht, so sind die mtl. Beträge oder so kann der Gesamtwert sein etc. Gehen Sie doch einfach mal vom Bauchgefühl aus.

in diesem Sinne.........
Mit besten Grüßen
HN

Comeback  
Comeback
Beiträge:4
Registriert am: 01.09.2009

RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#5 von Versmakler , 12.01.2012 12:56

Hallo zusammen. Eine Rürup- oder auch Basisrente ist NICHT Pfändungssicher. Warum? Recht einfach. Das, während der Vertrags- oder auch Ansparzeit auflaufende Guthaben, welches ab dem 60. bzw. neuerdings für alle nach 1963 geborenen ab dem 62. Lebensjahr verrentet werden muss, ist vor Gläubigerzugriffen geschützt. Aber eben nur während der eigentlichen Anspar- oder auch Vertragslaufzeitzeit. Da eine Kapitalabfindung aus Rüruprenten nicht möglich ist, auch hier gibt es Ausnahmen - nämlich wenn nur eine sogenannte "Kleinstrente" zu erwarten ist - wird einmalig abgefunden - die Höhe der Kleinstrente ist von Versicherer zu Versicherer verschieden - kann, bis auf die Ausnahme der Kleinsrentenabfindung durch Gläubiger nicht auf das Verrentungskapital zugegriffen werden. Wohl kann der Gläubiger aber die ausgezahlte Rente pfänden lassen! Freigrenzen gelten natürlich auch hier. Man verlagert also, im Falle Rürup das Problem nur nach hinten, auf eine Zeit, in der das Einkommen ohnehin knapp sein wird. Bedenkt man jetzt die Höhe einer Rentenzahlung aus Rürup - wobei diese Art eher nur für einkommenstarke Angestellte und/oder Selbständige zu empfehlen ist !Steuervorteile! ergibt sich folgendes Bild. hier ein Beispiel:
männl. 30 Jahre - 150 € Beitrag - Rentenzahlung ab 62 = 975 € min. 1.576 € max. Die Rentenhöhe wird also allein aus diesem Vertrag etwas um 1.000 € liegen. Eine eventuelle Zahlung aus der GRV kommt hier dazu. Auch Zahlungen aus anderen Verträgen wie Riester oder privaten Vorsorgeverträgen kommen oben drauf. Unterstellen wir nur 350 € GRV und 250 € PRV liegt das gesamte Renteneinkommen bei ca. 1500 € monatlich. Unterhalt für Kinder wird in den seltensten Fällen noch anfallen. Der Proband liegt also im Rentenalter mit seinem Einkommen deutlich über der Pfändungsfreigrenze. Und genau diese Differenz kann und wird gepfändet werden.

@ Comeback - wer vor 2 Jahren 100T€ in einen Rürupvertrag gesteckt hat ist definitiv falsch beraten worden und sollte den Vertrag SOFORT rückabwickeln lassen - das Beratungsprotokoll würde mich dazu doch sehr interessieren...

Versmakler

RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#6 von rantanwolf , 12.01.2012 18:43

Hallo Versmakler,
bei der Frage der Pfändbarkeit geht es nicht darum, dass in der Auszahlphase die Rente nach § 850 C ZPO gepfändet werden kann, sondern darum, ob das angesparte Vermögen im Insolvenzfall in voller Höhe zur Masse gezogen wird, wie beispielsweise Bauspar- oder Kapitallebensversicherungs-Verträge.
Von daher hat Comeback Recht, dass Rürup in der Regel nícht pfändbar ist. Nur wenn dem Schuldner unterstellt werden kann, dass er Gelder vor Gläubigern in "Sicherheit" bringen wollte wird der Vertrag nach den Anfechtungstatbeständen abgewickelt werden können.
Grüße Wolf


rantanwolf  
rantanwolf
Beiträge:76
Registriert am: 07.09.2009

RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#7 von , 16.02.2012 16:17

@wolf - das Guthaben kann nicht gepfändet werde - stimmt. aber leider ist es ja auch für den VN nicht Kapitalisierbar. Also hat keiner was davon ausser die Versicherung bei der es liegt. Die Rente kann ja trotzdem gepfändet werden - daher führen Aussagen wie Pfändungssicherheit bei Riester und Rürup zu trügerischer Scheinsicherheit.


RE: Rürup pfändungssicher - ja oder nein?

#8 von klausguenter , 16.02.2012 17:18

Vielen Dank erstmal für die Antworten! Schonmal gut, dass die Fakten soweit geklärt sind.

Letztens war ja auch bei der ARD ne Doku, dass Riestern oftmals gar nichts bringen würde, insbesondere für Geringverdiener.
Die gleiche Frage (ob es überhaupt was bringt) stellt sich natürlich auch bei Rürup.

Mag ja sein, dass die Verzinsung nicht so toll ist, und dass dadurch nichtmal (oder nur so gerade) die Inflation abgedeckt wird.

Das Dilemma dabei ist jedoch, dass es nunmal auch keine Alternativen gibt (zumindest kenne ich keine) - und schon gar keine, die absolut pfändungssicher sind.

Dass Riester und Rürup bei Auszahlung dann pfändbar werden, halte ich vom Prinzip her aber gar nichtmal ungerecht - man muss es ja auchmal von der Seite des Gläubigers sehen.

Ist halt nur ein Unding, dass dieser Sachverhalt seitens der Versicherung nicht transparent gemacht wird. Aber dafür gibts dann halt Foren wie diese! :-)


klausguenter  
klausguenter
Beiträge:2
Registriert am: 03.11.2011
zuletzt bearbeitet 16.02.2012 | Top

   

Brauchen Rat
Was mache ich bis Termin bei Schuldnerberatung kommt?