Hallo,
Zur Vorgeschichte:
Ich bin seit Juli 2009 in der Privat Insolvenz. Aktuell ist nun der Beschluss vom AG gekommen bzgl. Schlusstermin. Ich beziehe seit August 2009 Rente wegen Erwerbsminderung (chr. Krankheit) in Höhe von 915 € (Unterhaltspflicht besteht zwei leibl. Kindern gegenüber 10 jähriger Sohn und 19 jährige Tochter) --> d.h. von den 915€ wird/kann nichts gepfändet werden. Vorher war ich seit über 4 Jahre Hartz4 Empfänger (seit Beginn der Krankheit; mit zus. erhöhtem Hartz4 Satz und 1 Euro Jobs hatte ich damals ca. 850€ zur Verfügung)
Ist-Zustand:
Ich versuche derzeit zu sparen so gut es geht und wenn ich dies auf jeden Cent genau ausreizen würde, hätte ich ca. 50 - 100 € mtl. auf der Seite. Zahle auch jeden Monat zwischen 20 und 50€ auf ein Treuhandkonto der Insolvenzverwaltung - zur späteren Begleichung der Gebühren (Insolvenzkosten)
Meine Frage nun, wie verhält sich dies - wenn ich dieses mühsam angesparte Guthaben (aus meiner Rente) auf dem Konto belasse? Wird das sofort gepfändet oder erst ab einem gewissen Satz z.B. den pfändungsfreien Satz, der sich aus meiner Unterhaltspflicht ergibt?
Würde mich interessieren, da ich eben dann entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einleiten muss (Sparstrumpf o.ä.) Da ich das Geld ansparen muss/will für unvorhergesehene Zahlungen z.B. Zahnarztbehandlung oder Neuanschaffung von Haushaltsgegenständen, die kaputtgegangen sind und auch für ein zusätzliches Polster, was nach Ablauf der 6/7 Jahre die Insolvenzkosten betrifft.
Daher auch die Frage, wie hoch sind denn die Kosten, die ich nach Ablauf der Insolvenz (Gebühren ...) zu erwarten habe? Meine Insolvenzverwaltung sagte etwas von ca. 2500€ max.? Wie berechnet sich das, bzw. kann ich mit dieser Aussage mneiner Insolvenzverwaltung rechnen?
UND, wie geht es denn nun weiter, wie erwähnt, habe ich nun schriftlich diesen Beschluss vom AG über den Schlusstermin, was bedeutet dies genau? Komme ich nun in die sog. "Wohlverhaltensperiode"?
Bedanke mich für die Antworten schon mal recht herzlich und fG
Marijan