was passiert mit angespartem Guthaben auf dem Konto?

#1 von Marijan , 27.11.2011 11:23

Hallo,
Zur Vorgeschichte:
Ich bin seit Juli 2009 in der Privat Insolvenz. Aktuell ist nun der Beschluss vom AG gekommen bzgl. Schlusstermin. Ich beziehe seit August 2009 Rente wegen Erwerbsminderung (chr. Krankheit) in Höhe von 915 € (Unterhaltspflicht besteht zwei leibl. Kindern gegenüber 10 jähriger Sohn und 19 jährige Tochter) --> d.h. von den 915€ wird/kann nichts gepfändet werden. Vorher war ich seit über 4 Jahre Hartz4 Empfänger (seit Beginn der Krankheit; mit zus. erhöhtem Hartz4 Satz und 1 Euro Jobs hatte ich damals ca. 850€ zur Verfügung)
Ist-Zustand:
Ich versuche derzeit zu sparen so gut es geht und wenn ich dies auf jeden Cent genau ausreizen würde, hätte ich ca. 50 - 100 € mtl. auf der Seite. Zahle auch jeden Monat zwischen 20 und 50€ auf ein Treuhandkonto der Insolvenzverwaltung - zur späteren Begleichung der Gebühren (Insolvenzkosten)
Meine Frage nun, wie verhält sich dies - wenn ich dieses mühsam angesparte Guthaben (aus meiner Rente) auf dem Konto belasse? Wird das sofort gepfändet oder erst ab einem gewissen Satz z.B. den pfändungsfreien Satz, der sich aus meiner Unterhaltspflicht ergibt?
Würde mich interessieren, da ich eben dann entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einleiten muss (Sparstrumpf o.ä.) Da ich das Geld ansparen muss/will für unvorhergesehene Zahlungen z.B. Zahnarztbehandlung oder Neuanschaffung von Haushaltsgegenständen, die kaputtgegangen sind und auch für ein zusätzliches Polster, was nach Ablauf der 6/7 Jahre die Insolvenzkosten betrifft.
Daher auch die Frage, wie hoch sind denn die Kosten, die ich nach Ablauf der Insolvenz (Gebühren ...) zu erwarten habe? Meine Insolvenzverwaltung sagte etwas von ca. 2500€ max.? Wie berechnet sich das, bzw. kann ich mit dieser Aussage mneiner Insolvenzverwaltung rechnen?
UND, wie geht es denn nun weiter, wie erwähnt, habe ich nun schriftlich diesen Beschluss vom AG über den Schlusstermin, was bedeutet dies genau? Komme ich nun in die sog. "Wohlverhaltensperiode"?
Bedanke mich für die Antworten schon mal recht herzlich und fG
Marijan

Marijan

RE: was passiert mit angespartem Guthaben auf dem Konto?

#2 von rantanwolf , 27.11.2011 11:52

Hallo Marijan,
Du sprichst den sog. "Neuerwerb" an. Dieser umfasst alle Gegenstände oder Vermögen, welches während des Insolvenzverfahrens, also nach Eröffnung, neu zufließt.
Davon ausgenommen sind aber Gegenstände und auch Vermögen, welches aus unpfändbaren Mitteln erworben wird. D.h. sämtliches Sparvermögen ist geschützt, so Du Nachweisen kannst, dass es tatsächlich aus dem pfandfreien Vermögen erlangt wurde. Beispielsweise könnte ein Dauerauftrag vom Eingangskonto 20 € auf ein Tagesgeldkonto fließen, durch die Kontoauszüge läßt sich problemlos beweisen, dass es aus unpfändbaren Vermögen angespart wurde.

Ich würde keine freiwilligen Leistungen an den Verwalter bezahlen, sondern nur die Mindestvergütung von ca. 125 € im Jahr. Insgesamt Kostet dann, dass Verfahren noch ca. 1.500 €, die in deiner Situation, durch einen weiteren Stundungsantrag nach der Restschuldbefreiung wahrscheinlich weiter gestundet werden.

Grüße
Wolf


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RE: was passiert mit angespartem Guthaben auf dem Konto?

#3 von , 27.11.2011 12:27

Hallo Rantanwolf,
das ergäbe natürlich eine ganz andere Sicht auf meine Situation, wenn es sich so zuträgt.
Wie ich aus deiner Antwort entnehme, wäre quasi dieses (Spar)Guthaben, welches aus meiner Rente (unpfändbares Vermögen) entstammt, nicht pfändbar - und ich könnte es theoretisch auf meinem Konto belassen!?
Ist es dann egal wieviel? Beispielsweise könnte ich innerhalb 3 jahren so ca. 3000€ ersparen, was natürlich längst über dem pfändbaren Vermögen liegt. Bis zu welcher Höhe darf ich denn Geld auf meinem Konto haben, welches nachweisbar aus dem unpfändbaren Vermögen stammt?
Oder aber zum Zweck der besseren Übersicht, bzw. Verwaltung, ein Tagesgeldkonto aufmachen um die mtl. ersparten Beträge oder eine festgelegte bestimmte Summe, mtl. auf dieses Konto anzuweisen!? Da wirft sich aber auch die Frage auf, wieviel darf ich da wirklich ansparen oder ist das alles frei, bzw. unpfändbar, solange ich eben nachweisen kann, das dies aus meinem unpfändbaren Einkommen stammt!?
Weil du sagst, es wäre besser keine freiwilligwen Leistungen an meinen TH zu bezahlen:
Dies mache ich bereits seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eben auf Anraten der TH um am Schluss die Gebühren bezahlen zu können. Mtl. Zahlungen eben auf dieses TH-Konto in Höhe von 20-50 Euro. Die TH hat mir nichts davon gesagt, das das Verfahren (dann - wenn ich jährl. ca. 125 € bezahle an den TH) noch ca. 1.500 € (kostet?), welches dann in meiner Situation, durch einen weiteren Stundungsantrag nach der Restschuldbefreiung wahrscheinlich weiter gestundet werden kann.
Im Gegenteil, ich habe erst kürzlich von einem Bekannten gehört, das wenn ich das Geld bzgl. Insolvenzkosten dann am Ende nicht zusammenhabe, u.U. mir ein Betreuer angehängt werden kann, weil ich quasi nicht mit Geld umgehen kann (da ich es nicht geschafft habe, innerhalb dieser 7 Jahre diese Summe zusammenzubekommen!?)
Gibt es den irgendwo Berechnungstabellen o.ä., wo ich errechnen kann, wieviel ich letztendlich zum Abschluss der Insolven an Gebühren, Kosten etc. zu zahlen habe? Habe eigentlich im Moment nur einen ungefähren Wert im Kopf - ca. 2500 € - ist dieser als reel anzusehen und oder kommt da noch was hinzu?
Danke und fG
Marijan


RE: was passiert mit angespartem Guthaben auf dem Konto?

#4 von rantanwolf , 27.11.2011 14:16

Hallo Marijan,
nein, es gibt keine Tabelle. Juristisch betrachtet geht es um den erwähnten Neuerwerb, mit deinem pfändfreien Einkommen kannst Du tun und lassen was du möchtest.
Wenn die Stundung gewährt wurde, gibt es keine "Haken". Der Treuhänder vertritt in erster Linie die Gläubiger, dein Schuldnerberater sollte, wenn er Ahnung hat, dir die Sache nochmals bestätigen können. Wenn Du bei einer caritativen Stelle warst, ist es allerdings fraglich, ob ein Sozialarbeiter sich mit solchen "Spezial-"Fragen auskennt.
Betreuung wird nicht als "Strafe" für Verfahrenskosten verhängt, dass ist kompletter Unsinn.....
Grüße
Wolf


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RE: was passiert mit angespartem Guthaben auf dem Konto?

#5 von Marijan , 28.11.2011 06:06

Okay,
soweit so gut, nur meine letzte Frage scheint mir hast du übersehen! Wie hoch sind die Verfahrenskosten denn überhaupt bzw. woraus setzen die sich zusammen. Nach meiner Info sollte ich ca. 2500€ zusammenhaben!? Und nein ich war nicht bei einer caritativen Stelle, sondern ein Reanwalt für Sozialrecht hat mich dahingehend beraten und mich in die Insolvenz geführt...
Danke nochmals für Antworten
Marijan

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RE: was passiert mit angespartem Guthaben auf dem Konto?

#6 von rantanwolf , 28.11.2011 08:47

Guten Morgen Marijan,

im Ernst?? Wenn Du ihn dafür bezahlt hast, solltest er dafür genau da sein und dir bei diesen Fragen helfen.
Die Verfahrenskosten ergeben sich aus Berechnungen die Abhängig sind mit der Höhe der Insolvenzmasse. Kommt (wie wohl in deinem Fall) keine Masse zustande betragen die Kosten insgesamt ca. 1.500- 1.800 €, streng genommen würdest Du mit deinen freiwilligen Zahlungen eine Masse aufbauen die höhere Kosten auslösen könnte. Aber nochmal, gerade für Menschen die mit H4 oder einer niedrigen Rente auskommen müssen ist die Stundung eingeführt worden. Zahl die Mindestvergütung auf Anfrage, Spar die den Rest an (es gibt im übrigen auch ein unpfändbares Sparvermögen ((Sog.. Schonvermögen)), und stell einen weiteren Stundungsantrag nach Restschuldbefreiung.

Grüße Wolf


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