Kontopfändung

#1 von manolina , 10.09.2009 20:02

Hallo zusammen,
ich hatte bereits einen Vollstreckungsschutz für mein Konto erwirkt, trotzdem hat die Bank nun eine Pfändung bedient und sagte mir auf Nachfrage, da könne man nichts mehr machen. Das Geld sei weg. - Ist dem wirklich so? Oder habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Danke im Voraus für Rückmeldungen.

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RE: Kontopfändung

#2 von hn , 10.09.2009 20:32

Hallo Manolina,

ohne die genauen Vorgänge zu kennen ist es kaum möglich eine passende Antwort zu finden. Welche Gelder sind auf das Konto gegangen? Waren es Sozialleistungen, Gehalt oder Rückerstattungen???

Wie lange ist das Geld auf dem Konto geblieben?

War es der gleiche Gläubiger, für den Du Vollstreckungsschutz beantragt hattest?

Gruß

HN

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RE: Kontopfändung

#3 von manolina , 10.09.2009 20:56

Hallo HN,
also in dem Beschluss vom Gericht (vom Oktober 2007) stehen mehrere Gläubiger - auch der Gläubiger, der jetzt gepfändet hat. Vor ein paar Wochen habe ich noch eine Nachzahlung von meinem Exmann für Unterhalt bekommen, ca. 300 EURO. Damit hatte ich nicht gerechnet und das Geld nicht sofort abgehoben. Dann hat der Gläubiger offensichtlich nochmals die Pfändung vorgelegt und die Bank hat das Geld an den Gläubiger ausgezahlt. Die Begründung war, dass ich das Geld innerhalb von 7 Tagen hätte abheben müssen. Stimmt das? Die Freigabe vom Gericht war über ca. 1.300 EURO und ich bekomme im Moment nur Geld von der ARGE, ca. 851 EURO (inkl. Heizungs/Wohnungszuschuss). Das Geld hätte ich wirklich gut gebrachen können.
Schöne Grüße
manolina

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RE: Kontopfändung

#4 von HN , 10.09.2009 21:07

Hallo Manolina,

geh doch bitte mal mit den Kontoauszügen und dem Gerichtsbeschluss zum Rechtspfleger des Gerichtes.

Die Aussagen der Bank müssen nicht unbedingt stimmen.

Wenn das Geld (300,-) aber auf dem Konto liegen bleiben und nicht abgehoben werden, dann wird es zum pfändbaren Betrag. Der Fehler liegt dann darin, dass es länger auf dem Konto liegen geblieben ist.

Um noch genauer antworten zu können, müsste ich die Unterlagen einsehen....

gruß
Heiko Neumann


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RE: Kontopfändung

#5 von manolina , 10.09.2009 21:14

Ja, das werde ich machen. (Wenn ich es richtig verstehe, soll mir das Gericht sagen, ob der Beschluss noch gültig ist.)
Danke für die Hilfe und freundliche Grüße
manolina

manolina

RE: Kontopfändung

#6 von manolina , 20.09.2009 15:38

Liebes Forum,

danke nochmals für die Hinweise. Es ist so, dass die Bank hätte nicht auszahlen dürfen, da der Beschluss über die Kontofreigabe nicht aufgehoben war und die 7-Tage-Regelung gar nicht relevant war. Ich habe nochmal mit der Bank gesprochen und die wollen das jetzt erneut prüfen ... und wahrscheinlich bekomme ich das Geld zurück. :-))
Übrigens, könnt ihr mir etwas über das P-Konto sagen?

Freundliche Grüße
manolina

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RE: Kontopfändung

#7 von HN , 22.09.2009 10:37

Liebe Manolina,

das P-Konto wird erst im nächsten Jahr aktiv. Solange haben die Banken Zeit, sich darauf einzustellen.

Dann soll es so sein, dass der pfändungsfreie Teil der Einnahmen von vornherein geschützt ist und nicht noch extra Anträge gestellt werden müssen. Wie das alles im Einzelnen ablaufen soll, kann ich aber noch nicht sagen. Das werden wir sicherlich alles Anfang nächsten Jahres erfahren.

Jetzt hilft es uns jedenfalls noch nicht!!

gruß

Heiko Neumann


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