Hallo HN,
also in dem Beschluss vom Gericht (vom Oktober 2007) stehen mehrere Gläubiger - auch der Gläubiger, der jetzt gepfändet hat. Vor ein paar Wochen habe ich noch eine Nachzahlung von meinem Exmann für Unterhalt bekommen, ca. 300 EURO. Damit hatte ich nicht gerechnet und das Geld nicht sofort abgehoben. Dann hat der Gläubiger offensichtlich nochmals die Pfändung vorgelegt und die Bank hat das Geld an den Gläubiger ausgezahlt. Die Begründung war, dass ich das Geld innerhalb von 7 Tagen hätte abheben müssen. Stimmt das? Die Freigabe vom Gericht war über ca. 1.300 EURO und ich bekomme im Moment nur Geld von der ARGE, ca. 851 EURO (inkl. Heizungs/Wohnungszuschuss). Das Geld hätte ich wirklich gut gebrachen können.
Schöne Grüße
manolina