In diesem Forum geht es darum, dass sich Schuldner untereinander austauschen können. Zudem werden Tipps und Hinweise von einem staatlich anerkannten Schuldnerberater gegeben. Insbesondere dürfen sich aber auch die indirekt Betroffenen mit Ihren Problemen als Partner oder Familienmitglied zu Wort melden. Es geht nicht um Finanzen und Wirtschaft allein, sondern auch um das Leben mit den Schulden....
geh doch bitte mal mit den Kontoauszügen und dem Gerichtsbeschluss zum Rechtspfleger des Gerichtes.
Die Aussagen der Bank müssen nicht unbedingt stimmen.
Wenn das Geld (300,-) aber auf dem Konto liegen bleiben und nicht abgehoben werden, dann wird es zum pfändbaren Betrag. Der Fehler liegt dann darin, dass es länger auf dem Konto liegen geblieben ist.
Um noch genauer antworten zu können, müsste ich die Unterlagen einsehen....
aus welcher Stadt kommen Sie denn? gerne suche ich für Sie eine kostenfreie Beratungsstelle raus. Andererseits müssen Sie damit rechnen, dass es zu Wartezeiten kommt.
der Gerichtsvollzieher wird ein Protokoll darüber aufnehmen, ob etwas bei Ihrer Frau zu pfänden ist. Sehr wahrscheinlich wird er dann ein Protokoll der fruchtlosen (nix zu pfänden) Vollstreckung ausfüllen.
In aller Regel sind die Gerichtsvollzieher nett. Ausnahmen bestätigen die Regel.!
das P-Konto wird erst im nächsten Jahr aktiv. Solange haben die Banken Zeit, sich darauf einzustellen.
Dann soll es so sein, dass der pfändungsfreie Teil der Einnahmen von vornherein geschützt ist und nicht noch extra Anträge gestellt werden müssen. Wie das alles im Einzelnen ablaufen soll, kann ich aber noch nicht sagen. Das werden wir sicherlich alles Anfang nächsten Jahres erfahren.
hallo Paddy die nächste kostenfreie Beratungstelle ist in Lüdenscheid (siehe nachfolgende Nummer). Wartezeiten sind mir unbekannt. Für den Fall, dass Sie eine schnelle und gute Beratung brauchen, empfehle ich 02242-9699301, sprich bei Comeback anzurufen.
um dieses Thema dann zum Ende zu bringen, schlage ich vor, Sie rufen morgen in meiner Beratungsstelle an und vereinbaren einen Termin. Ich werde mich persönlich um die Angelegenheit kümmern. Tel. 02242-9699301
das ist recht speziell. Deswegen würde ich erst mal raten, den eigenen Anwalt zu fragen, der ja auch in der Trennungsgeschichte eingeschaltet wurde. so wie ich es verstehe, haben Sie erst angegeben Sie hätten Unterhalt erhalten, dann war es doch nicht so und nun soll das alles amtlich gemacht werden.....
Also den Anwalt fragen, der die Dinge vor Ort kennt. Falls kein Anwalt da, schaue ich mir die Sache noch mal genauer an.
Was soll passieren? Eine Hyperinflation fürchte ich nicht. Mit dem Besitz einer Immobilie steht man aber doch ganz gut da. Die Zinsen sind festgesetzt, Die Raten auf viele Jahre ebenso und die Einkommen würden mit der Inflation ebenso steigen.
Für jemand, der Sachwerte oder Schulden hat, ist die Inflation nicht schlimm. Oder???
Wenn Du in Sorge bist, dann brauchst Du auch eine Beratung. Wie sollst Du sonst Deine Sorgen los werden.....
Eine Arbeitslosigkeit oder Trennung oder Krankheit kann einem bei einer langfristigen Finanzierung immer dazwischen kommen. Aber, man kann sich nicht gegen alles versichern. Bleibt die Möglichkeit einfach nichts zu kaufen sondern das Geld anzusparen und Miete zu zahlen.
du hast immer eine Wahl! Das Leben zwingt dich aber immer wieder dazu, den eigenen Weg zu wählen. .......
das muss alles gut geplant sein. Gut wäre es, im Vorfeld zwei verschiedene Konten zu haben, um Reibungen zu vermeiden. die insolvenz für ihre Frau sollte erst beantragt werden, wenn die zahlung an den zahnarzt älter als 3 monate ist! so kann die Gefahr einer Rückforderung durch den Verwalter gemindert werden.
der Zuverdienst des Sohnes in der angegebenen Höhe spielt erst mal überhaupt keine Rolle. Anders wäre es, wenn er eine Lehre anfangen würde. Aber selbst dann bleiben Sie noch Unterhaltspflichtig und somit ist es nicht automatisch so, dass es Ihnen zum Nachteil gerät. Das Einkommen Ihres Sohnes ist ohnehin ausserhalb der Reichweite des Treuhänders.!!
Wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, dann kann man nur den Nettogewinn in Anrechnung bringen. Das heißt, dass Sie vom Brutto alle Aufwendungen abziehen dürfen (Telefon, Fahrtkosten, Bürokosten etc.) . Selbst die Steuern wären abzuziehen. Es macht Sinn, dass Sie im Vorfeld eine Hochrechnung über ihre Einkünfte machen sollten. (lassen Sie sich da von einem Steuerberater begleiten???)
Sollten Sie Hilfe im laufenden Verfahren benötigen, bin ich gerne bereit, diese bis zur Restschuldbefreiung zu gewährleisten. Die Beträge hierfür sind nicht besonders hoch und somit leistbar!! (mtl. € 25)
das heißt noch nicht das das Haus unter den Hammer kommt. Da die Bausparkasse ja Sicherheiten hat (Grundschuldeintragung) kann die Zahlung an die Bausparkasse auch nach Insvolvenzeröffnung weiter gehen. Somit würde dort ja gar kein Rückstand entstehen. Allerdings wäre es gut, mit der Bausparkasse Kontakt aufzunehmen um diesen Punkt zu klären.
Sollte aber die Immobilie viel mehr Wert sein, als die Höhe der Grundschulden, dann hätte der Insolvenzverwalter ein Interesse an der Verwertung der Immobilie. In aller Regel wird die Immobilie aus der Masse freigestellt und kann gehalten werden..........
die Forderung, für die der Eingehungsbetrug festgestellt wurde, ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die anderen Schulden würden durch die Restschuldbefreiung erledigt werden.
Allerdings gilt der Grundsatz: In den letzten 3 Jahren vor Antragstellung sollen keine falschen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht worden sein. Sprich -- bei einer falschen Steuererklärung oder "Erschleichung" von öffentlichen Geldern oder Krediten, kann eine RSB versagt werden.
da die Schweiz kein EU-Land ist, hat die Privatinsolvenz in Deutschland keine Auswirkungen auf die Schulden in der Schweiz. Allerdings können Sie ggf. in Deutschland wohnen und dort....... nach der Insolvenz in Deutschland ein schuldenfreies Leben genießen. Die Schweizer hätten dann keine Möglichkeit Sie hier zu pfänden etc.