In diesem Forum geht es darum, dass sich Schuldner untereinander austauschen können. Zudem werden Tipps und Hinweise von einem staatlich anerkannten Schuldnerberater gegeben. Insbesondere dürfen sich aber auch die indirekt Betroffenen mit Ihren Problemen als Partner oder Familienmitglied zu Wort melden. Es geht nicht um Finanzen und Wirtschaft allein, sondern auch um das Leben mit den Schulden....
Hallo, also einen Beratungshilfeschein bekommst Du nur, wenn dir die caritative Stelle bescheinigt, dass Sie dir keine kostenlose Beratung in angemessener Zeit anbieten kann. Ob die Caritas eine solche Bescheinigung ausstellt ist fraglich. Aber eine Nachfrage beim für dich zuständigen Amtsgericht kann dir sicherlich weiterhelfen. Wenn Du H4 beziehst solltest du den Weg über die ARGE versuchen, diese haben meist Kooperationen mit Schuldnerberatungsstellen, bei denen du schneller einen Termin bekommst.
Hallo Andi, entschuldige die späte Antwort. Ich gehe davon aus, dass ein Zahlungsrückstand besteht, da die Zahlungen nicht an die Bausparkasse weitergeleitet worden sind. Hattest Du dich schon mit der Bausparkasse in Verbindung gesetzt? Hat die Bausparkasse die Lohnabtretung offengelegt? Wenn diese mit Sicherheiten durch Grundpfand bedient ist, ergibt sich aus dem Kreditvertrag regelmässig keine Lohnabtretung als Sicherheit. Bedient den dein AG diese Abtretung?
Solange kein Insolvenzverfahren besteht kannst Du bezahlen wen du möchtest.
das hört sich schon etwas Kompex an, aber verzweifelt brauchst man sicherlich nicht sein. Inwieweit die Beratung der Finanzmaklerin falsch oder gar strafbar war kann hier nur schwerlich beantwortet werden. Wichtig ist erst einmal Ordnung zu schaffen. Interessant ist auf jedenfall was im Grundbuch der Eltern steht. Lasst euch einen aktuellen Auszug beim Grundbuch/Katastateramt geben, im Internet erfährt man am leichtesten wo in der jeweiligen Stadt solche Auszüge erstellt werden. Im übrigen sollte man bei den entsprechenden Banken um Kopien der Kreditverträge bitten, soweit diese nicht in den Unterlagen vorhanden sind.
"Ich selbst bin auch am Arbeiten und ein Teil meines Gehaltes fließt auch in unseren Haushalt"- ist das so zu verstehen, dass Ihr einen gemeinsamen Haushalt habt? Oder fließen nur Unterstützungsleistungen.
Ja, dass hört sich nach einem hohen Beratungsbedarf an. Ggf kannst Du eine private Nachricht an mich schicken um Kontakt herzustellen oder über unsere Homepage. Grüsse Wolf
Hallo Andi, danke für das Lob. So ganz versteh ich den Sachverhalt mit der BHW und dem AG immer noch nicht. Aber wenn ihr schon "Antragsreif" seit muss doch eine geeignete Person die Bescheinigung für den AEV unterschreiben.....was sagt diese den zu dem Sachverhalt??? Grüsse Wolf
als anerkannte Schuldnerberatung und langjährige Erfahrung mit Immobilienfinanzierungen können dir die Berater bei Comeback auf jedenfall weiterhelfen. Ein klärendes Telefonat ist sicherlich der nächste richtige Schritt, fraglich ist ob eine Comeback-Beratungstelle bei dir in der Nähe liegt. Ggf. solltest Du einen Experten in deiner Nähe zu Rate ziehen.
wenn Sie die Frage nach der Schuld stellen, sollten Sie diese Frage auch einmal aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Jemand der ein gefährliches Hobby betreibt (Bsp. Motoradfahren) und verunglückt mag zu diesem Unfall beigetragen haben. Aber die Stimmen die sagen selbst schuld werden in der Minderheit sein. Ebenso steht es m.E. mit Ihren finanziellen Problemen. Krankheit hat Ihr Einkommen gemindert und waren (u.a.) der Grund warum Sie Ihre Verpflichtungen nicht nachkommen können. Von daher kann ich kein schuldhaftes Verhalten erkennen. Sie können auch beruhigt sein, die Banken haben Kreditausfälle in Ihre Kalkualation einbezogen.
Die Schuldnerberatung hat Ihnen schon den richtigen Weg gewiesen, sich durch ein neues Konto wieder in die Lage zu versetzen selbst über die Verteilung der Einnahmen entscheiden zu können. Dabei bleiben die wichtigsten Punkte: Miete, Telekommunikation, Strom, Heizung und Nahrung, bzw. Kleidung. Erst wenn nach diesen Posten noch finanzieller Spielraum bleibt kann man überlegen welche weiteren Verbindlichkeiten bezahlt werden sollen.
Schade ist, dass die Beratung wohl nicht umfassend die kommenden Probleme bei Zahlungsverzug und Kreditkündigung aufgedeckt hat. Etwaige Lohnabtretung sind meistens durch arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen, bis der Gläubiger in der Lage ist eine Lohnpfändung einzuleiten werden einige Monate ins Land ziehen. Auch dann wenn Sie eintreten ergibt sich der pfändbare Betrag aus der Pfändungstabelle (bspsweise hier http://www.schuldnerberatung.de/media/ra...ckPftabelle.PDF).
Ob die Krankheit wirklichein Kündigungsgrund ist sollte mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden, sollte dies finanziell nicht machbar sein empfehle ich dringend den Gang zu der zuständigen Gewerkschaft. Diese kennen diese Probleme besser.
Ob wirklich nur ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist, kann und soll hier nicht abschließend entschieden werden, denn dazu bedarf es wesentlich mehr Inoformationen. Allerdings solltest Du versuchen schnellsten über eine andere Beratung noch eine zweite Meiung einzuholen.
Hallo Yabo, besteht ein Insolvenzeröffnungsverfahren???? Verstehe nicht was läuft? Hast Du einen Antrag gestellt oder ein Dritter? Meinst Du Insolvenzberater oder vorläufiger Verwalter??
Grundsätzlich besteht eine Frist einen Eigenantrag zu stellen, wenn ein Fremdantrag gestellt wurde. Im Eigenantrag, kann dann auch Restschuldbefreigung beantragt werden. Bitte um Aufklärung.
in groben Zügen hast Du das Vorgehen der Banken richtig beschrieben. Die Insolvenz eines der Gesamtschuldner (noch dazu Eheleute) reicht um nach den AGB eine wesentliche Verschlechterung der Bonität anzunehmen und rechtmässig zu kündigen. In dem beschriebenen Fall wäre es besser gewesen im Vorfeld mit den Banken zu sprechen, bzw. mit dem Anwalt oder Schuldnerberater das Problem zu erörtern.
Die Banken geben dem Kunden Zeit das Geld rückzuführen, damit dieser ggf. eine neue Finanzierung auf die Beine stellt. Ist das von vorne herein aussichtslos würde ich persönlich von einer Vereinbarung in genannter Höhe abraten. Ist die Immobilie vielleicht sogar weniger Wert als die gesammte Belastung ist der Erhalt schon aus ökonomischen Gründen fragwürdig.
Aber es gibt noch genügend Möglichkeiten über einen längeren Zeitraum im Haus zu wohnen und dies ohne Raten an die Bank zu leisten. Vielleich kann man in deinem Fall über einen temporären Verkauf nachdenken? Grüsse Rantanwolf
Grundsätzlich ist das möglich, solange durch die Wohnsitzmeldung der allgemeine Gerichtsstand Ihres Mannes in Deutschland ist. Schwieriger wird es, zu ermitteln was als pfändbarer Betrag einbehalten wird. Grundsätzlich gilt für Insolvenzverfahren in Deutschland die PFändungstabelle nach § 850 cZPO, diese wird den höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz nicht gerecht. Auf Antrag kann dem Schuldner allerdings mehr belassen werden.
Verzweifelt müssen Sie nicht sein, auch wenn Sie keinen 08/15 Fall haben, wird ein klärendes Insolvenzverfahren auf Dauer Ruhe und neue Perspektiven bringen.
Hallo, das sehe ich auch so... daher sollten Sie so schnell wie möglich sich eine geeignete Person oder Stelle suchen, die Ihnen bei der Insolvenzeröffnung hilft.
im ländlichen Bereich mag der erste Schritt etwas schwerer fallen, weil viele Behörden nicht vor Ort erreichbar sind. Wir haben auch gute Erfahrungen gemacht, ggf. den Pfarrer oder Pastor der Gemeinde als ersten Ansprechpartner zu nutzen. In jedem Falle sollten Sie keine Zeit verlieren sich Hilfe zu holen, besonders, wie schon oben erwähnt, wenn die Wohnung die Gesundheit der Kinder gefährdet.
Hallo, sie müssen sich ganz normal bei Ihrer Gemeinde /Stadt abmelden und den neuen Wohnsitz angeben. Ihr Deutsches Konot können Sie behalten, sofern Sie den Kredit weiterbedinen wollen müssen Sie auf Liquidität auf Ihrem Konto achten. Sollten Sie überhaupt nicht mehr in Deutschland sein, kann es sinnvoll sein auch der Bank die Adresse zu geben, für Kontoauszüge etc.
das kommt darauf an. Vergleiche mit dem FA sind schwerer, aber auch machbar. Problematisch ist die schnelle Vollstreckung. In aller Regel macht bei einer Vielzahl von Gläubigern (>10) und kein/kaum pfändbarer Lohn ein Vergleich wenig Sinn, bzw. ist nicht durchsetzbar. Wie hoch sind die Gesamt-Schulden, bei wievielen Gläubigern und wie hoch ist Ihre Einkommen. Haben Sie Frau und Kind oder andere Unterhaltspflichten?
ich habe deine Angaben einmal hochgerechnet. Neben der Hausfinanzierung werden Raten in Höhe von € 1.146 jeden Monat geleistet, die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf ca.52.000 € unbesicherte Kredite. Dazu kommt für das Haus € 706 zzgl Hausnebenkosten, grob geschätzt sind ca. 2.200 Fixekosten jeden Monat zu leisten. Stimmt, das in etwa? Wie hoch ist den dein Einkommen jetzt noch? Verdient deine Frau noch etwas dazu? Wie alt sind die Kinder? Wie lange läuft noch die Zinsbindung für das Haus und wie hoch ist es belastet (wieviel ist es Wert?) Werden noch Bausparer oder Lebensversicherungen angespart?
Hallo, ja, wenn eine fällige Rechnung nicht bezahlt ist, steht es dem Gläubiger frei seine Forderungen auf dem Mahnwege titulieren zu lassen. Frei wählbar sind die Zinsen allerdings nicht, unter Geschäftsleuten in der Regel 8 % über dem Basiszinssatz, ansonsten 5 % über dem Basiszinssatz. Eine höhrere Verzinsung ist zwar auch titulierbar, wird aber in aller Regel nicht geltend gemacht. Wie wäre es den, wenn die erste Rate bezahlt wird, ohne die Ratenvereinbarung zu unterschreiben und dann nachgefragt wird, ob man nur die Monate mit 5% verzinst.